Gefährdungsbeurteilung (GBU)

Wussten Sie, dass Sie bereits ab dem ersten Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) benötigen? Auf Baustellen immer?


In Deutschland besteht ein duales Arbeitsschutzsystem von staatlichem Arbeitsschutz und autonomen Unfallversicherungsträgern. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert die Gefährdungsbeurteilung (GBU) im § 5 und deren Dokumentation im § 6.


Sie ist das wichtigste Werkzeug zur präventiven Sicherstellung und Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) sollte immer 7 Schritte beinhalten und schriftlich dokumentiert werden:

  • Aufgabenstellung festlegen
  • Gefährdungen ermitteln
  • Beurteilung von Gefährdungen und Risiken
  • Maßnahmen und Schutzziele festlegen
  • Maßnahmen durchführen
  • Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
  • Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Es gibt keine Formvorschrift.

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