Wussten Sie, dass Sie bereits ab dem ersten Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) benötigen? Auf Baustellen immer?
In Deutschland besteht ein duales Arbeitsschutzsystem von staatlichem Arbeitsschutz und autonomen Unfallversicherungsträgern. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert die Gefährdungsbeurteilung (GBU) im § 5 und deren Dokumentation im § 6.
Sie ist das wichtigste Werkzeug zur präventiven Sicherstellung und Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) sollte immer 7 Schritte beinhalten und schriftlich dokumentiert werden:
Es gibt keine Formvorschrift.
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